Smiley-System: Dokumentation von kontrollierter Sauberkeit auch in Pankow


Bild: BA Pankow von Berlin

(die Berliner Zeitung titelte: Ein Lächeln für die Sauberkeit)

In Dänemark ist es seit Jahren völlig selbstverständlich, dass die Ergebnisse der turnusmäßig durchgeführten Lebensmittelkontrollen in Gaststätten, Imbissen, Handelseinrichtungen und in lebensmittelverarbeitenden Betrieben von Amts wegen und automatisch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Man kann im Internet recherchieren und vor Ort mit einem Blick erkennen, ob hier Hygiene, Sauberkeit und der sachgemäße Umgang mit Lebensmitteln Standard ist. Dann hängt an der Eingangstür ein „Smiley“ und signalisiert:
Lächeln Alles in Ordnung.

Soweit so Dänisch.

Aber auch in Deutschland gibt es Beispiele, wie die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Jüngstes Beispiel ist der seit März 2007 in der sächsischen Stadt Zwickau eingeführte Hygiene-Pass (www.hygiene-pass.de). Auch hier ist wiederum der Leitgedanke: Auf einen Blick soll für die Kunden, die Gäste, die Besucher erkennbar sein, dass unbedenklich eingekauft oder gegessen werden kann. Es geht um die Dokumentation der kontrollierten Sauberkeit – letztlich um Transparenz und Öffentlichkeit, Verbraucherschutz und -information. Nach nunmehr 18 Monaten konnten in Zwickau über 300 Hygiene-Pässe vergeben werden.

Da die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland eine Praxis wie in Dänemark nicht vorsehen, konnten diese Pässe nur im Einvernehmen zwischen Unternehmern und Kontrollbehörde verliehen werden. Zwickau ist ein gutes Vorbild.

Im November 2007 wurden im Gesetz über die Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation schon im § 1 eindeutig geregelt: „Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu alle Daten über
1. Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch […] und
5. Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen
zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbraucher […].

Im April 2008 wurden gemeinsame Hinweise des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Länder zur Auslegung des § 40 – Information der Öffentlichkeit für genau dieses Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches veröffentlicht. Da heißt es: „Die zuständige Behörde soll die Öffentlichkeit […] auch unter Nennung des Inverkehrbringers […] informieren, wenn […] 2. der hinreichende Verdacht besteht, dass gegen Vorschriften im Anwendungsbereich dieses Gesetzes verstoßen wurde, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen dienen […].“

Eindeutiger geht es kaum.

Daher hat der Bezirk Pankow nach reiflicher Überlegung, vielen Gesprächen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz mit dem Ziel einer landesweiten einheitlichen Regelung und nach einem Besuch in Zwickau seinen Beitrag zu bezirklichem Verbraucherschutz wie folgt definiert:

Seit Januar 2009 bietet die Abteilung Öffentliche Ordnung des Bezirksamtes Pankow und das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Pankow (VetLeb) – ähnlich wie in Zwickau – denjenigen Wirten, Gaststätten- und Imbissbetreibern an, die jeweils jüngsten Kontrollergebnisse (natürlich nur bei denen ohne Beanstandungen) durch einen „Smiley“ am Tresen bzw. im Schaufenster öffentlich zu machen. Dem voraus geht die Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Unternehmern und VetLeb, in der die Freiwilligkeit dokumentiert wird, die Bewertungskriterien festgehalten sind und der Unternehmer sich verpflichtet, den positiv kontrollierten Standard bis zur nächsten Kontrolle zu halten. Das VetLeb wird mit dieser Vereinbarung berechtigt, das positive Kontrollergebnis öffentlich zu machen (Internetliste), der Unternehmer darf selbstverständlich mit dem „Smiley“ werben.

Parallel dazu sollen in einer Internetliste all die Unternehmer und Kontrollergebnisse aufgeführt, bei denen bei den jeweils jüngsten Lebensmittelkontrollen gravierende Mängel festgestellt werden mussten und kurzfristig keine Abhilfe geschaffen wurde. Hier wird natürlich verantwortungsbewusst und mit Augenmaß abgewogen werden.

Es geht nicht um einen Pranger, sondern um den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Gesundheitsgefährdungen. Leider stellt das VetLeb bei 46 % der Kontrollen Mängel fest und davon wiederum sind 40 – 50 % schwerwiegend. Das heißt in konkreten Zahlen: Bei mehr als 2.000 Gaststätten und Imbissen im Bezirk geht es hier nicht nur um schwarze Schafe oder Einzelfälle, leider.

Immer wieder muss festgestellt werden, dass aus vielfältigen Gründen die Einhaltung von Hygiene, Sauberkeit und der sachgemäße Umgang mit Lebensmitteln stark zu wünschen übrig lässt. Es ist leider nicht so selbstverständlich wie manche meinen.

Mit der Einführung des Pankower Smiley-Systems als Positiv-Variante und der Veröffentlichung der Negativliste als Negativ-Variante werden diese Mängel sicherlich sehr schnell geringer werden.

Kein Unternehmer wird es sich leisten können – wie das Beispiel in Zwickau zeigt, keine Antwort auf die Frage zu haben, wo denn der Hygiene-Pass ist.

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